Für gewerbliche Unternehmer und Freiberufler ist der Jahresabschluss bzw. die Einnahmenüberschussrechnung das wichtigste Zahlenwerk. Die Erstellung sollten Sie einem Profi überlassen.
Der Jahresabschluss ist dem Finanzamt vorzulegen.
Häufig verlangen auch Kreditinstitute und das Handelsregister die Offenlegung. Keiner dieser Adressaten mit jeweils unterschiedlichen Interessen sollte falsche Schlussfolgerungen aus dem Jahresabschluss ziehen. Um unnötige steuerliche Liquidationsabflüsse zu vermeiden ist es deshalb wichtig, mögliche Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat zu einer verstärkten Abkehr der Einheitsbilanz hin zu der Erstellung einer Steuerbilanz neben der Handelsbilanz geführt.
Die Abgabe des Jahresabschlusses bei dem Finanzamt erfordert die Erstellung einer sog. Elektronischen Bilanz mit entsprechender Taxonomie.
Überlassen Sie uns als Profi diese Aufgaben.